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AGB

Vermieter:

Das Landkonzept UG (haftungsbeschränkt), Gardeschützenweg 78, 12203 Berlin

 

Mit der Buchung des Mietobjekts akzeptieren Sie die folgende Hausordnung/AGB:

 

1. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Mietobjekt, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Rauchen ist in den Häusern strengstens untersagt.

2. Anreise / Abreise

Am Anreisetag steht das Mietobjekt ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis 11.00 Uhr zu verlassen.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

3. Bezahlung

Bitte vorab, spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Bei kurzfristigeren Buchungen ist die Zahlung direkt zu leisten.

4. Rücktritt

Volle Rückerstattung bis 5 Tage vor Anreise.

5. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

6. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies öglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

7. Internetzugang über WLAN:

Der Vermieter stellt einen Internetzugang über WLAN zur Verfügung. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung und jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.

 

8. Haustiere (nur erlaubt in Nr. 101, 103, 105, 109):

Für Hunde gelten folgende Regeln:

  • Die Nachbarschaft darf durch vermehrtes, fortwährendes Hundegebell nicht gestört werden.

  • Hunde auf Sitzmöbeln und Betten jeglicher Art sind nicht gestattet.

  • Ball spielen ausschließlich im Außenbereich der Ferienunterkunft.

  • Grobe Verschmutzungen in Verbindung mit dem Hund (beispielsweise Fellhaare, Futterreste, etc.) sind vor Abreise durch den Mieter zu entfernen.

  • Die "Hinterlassenschaften" des Hundes im Außenbereich der Unterkunft sind umgehend aufzunehmen und in einem gut verschlossenen Kot Beutel im Müllbehälter im Außenbereich zu entsorgen.

  • Bitte darauf achten, dass der Hund im Garten nicht buddelt.

  • Das in der Ferienunterkunft befindliche Inventar wie z.B. Decken, Kissen, Töpfe usw. darf nicht für den Hund zweckentfremdet werden.

  • Die Vermietung an Hundehalter setzt eine gültige Hundehaftpflichtversicherung voraus.

  • Der Mieter haftet für Schäden, die durch den Hund verursacht werden, in vollem Umfang.

  • Etwaige Beschädigungen, die durch den Hund verursacht wurden, sind umgehend mitzuteilen.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

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